Lutz Redieske

Lutz Redieske
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Personenzertifizierer Bausachverständiger

  • Sachverständiger für Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
  • Sachverständiger für Feuchte und Schimmel
  • Sachverständiger des Baugewerbes für Maurer, Beton- und Fußbodenbau.

 

Kurzportrait:

  • Jahrgang 1963
  • Bausachverständiger
  • seit 1994 selbständig als freier Bauleiter für Bauobjekte als Neubau und besonders in der Sanierung von älteren Gebäuden.
  • 1998 Erwerb des Meistertitels im Maurer,- und Betonbauerhandwerk.
  • 1998 – 2011 selbständig mit Unternehmen im Baugewerbe (Maurer,-u. Betonhandwerk, Estirchbau, Fußbodentechnik, Putz,- u. Fassadenarbeiten)
  • 2011 Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ( mit Prüfung durch den PersCert TÜV Rheinland )
  • 2011 Sachverständiger für Wertermittlung an bebauten und unbebauten Grundstücken ( mit Prüfung durch den PersCert TÜV Rheinland )
  • 2013 Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ( ADA inVivo ) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • 2014 verbandsgeprüft und zertifiziert für Feuchte und Schimmel an und in Gebäuden

 

DIN EN ISO/IEC 17024

Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.

Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.

Weltweite Gültigkeit

Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner Kompetenz.

Konstante Weiterentwicklung und Überprüfung

Nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.

Zertifizierte Sachverständige unterliegen hinsichtlich Ihrer persönlichen Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikationder regelmäßigen Kontrolle einer akkreditiertenZertifizierungsstelle. Ihre Arbeit wird ständig überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von gefertigten Gutachten). Die Gültigkeitsdauer des ausgestellten Zertifikats ist auf 3 Jahre begrenzt. Danach muss sich der zertifizierte Sachverständige erneut prüfen lassen. Diese Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger ist europa- und weltweit anerkannt. Alle von der EU beschlossenen Richtlinien sind für sämtliche Mitgliedsstaaten verbindlich, das heißt, dass sie diese binnen einer jeweils in der Richtlinie festgesetzten Frist in nationales Recht umzusetzen haben, was wiederum als Folge dann insbesondere öffentliche Stellen zur Anwendung verpflichtet. Bei der EU-weit dann einheitlich geregelten Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 handelt es sich erstmals um ein verbindliches Regelwerk bezüglichder Feststellung der Qualifizierung von Sachverständigen. Auch und insbesondere im Sinne des Verbraucherschutzes wird hierdurch die fachliche Kompetenz in bestimmten und von der speziellen Zertifizierung erfassten Bereichen nachgewiesenund anerkannt. Personenzertifizierte Sachverständige sind also mindestens als gleich qualifiziert und auf einer Stufe mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzusehen und grenzüberschreitend von der Rechtsstellung her gar höher zu bewerten. Für den Verbraucher und für die Kunden ist interessant, dass die Bezeichnung zertifizierter Sachverständiger für (Fachbereich/e) nach DIN EN ISO/IEC 17024 gesetzlich geschützt ist.

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